AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der headstart GmbH

I. Allgemeines

Soweit nichts anderes vereinbart ist und von uns schriftlich bestätigt wird, erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen
nicht besonders erwähnt werden. Den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, sie verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer
Ware gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.

II. Angebot

Sämtliche Angebote und Preislisten sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und
Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. Änderungen bleiben vorbehalten. Die gesamten Angebotsunterlagen
dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. In besonderen Fällen, insbesondere bei Nichtzustandekommen des
beabsichtigten Vertragsverhältnisses, behalten wir uns die Rückforderung sämtlicher Unterlagen vor.

III. Bestellung

(1) Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch unsere Vertreter oder Angestellte getätigt bzw. getroffen
werden, sind für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das gleich gilt auch für mündliche
Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

(2) Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme- oder
Ablehnungserklärung erhält oder von uns im Einzelfall der Auftrag stillschweigend ausgeführt wird. Erteilte Aufträge
können nicht zurückgezogen werden.

(3) Missverständnisse oder Irrtum bei mündlicher und telefonischer Bestellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Preise

(1) Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, unverpackt ab Werk bzw. Lager. Von uns beigestellte
Verpackungsmaterialien (Paletten, Aufsatzrahmen etc.) sind binnen vier Wochen für uns kostenfrei an uns zu
retournieren, widrigenfalls wir diese in Rechnung stellen.

(2) Preislisten-Artikel werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

(3) Materialpreis- und Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Auftraggeber, sofern nicht
ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden.

(4) Die Preise gelten nur für die vereinbarten Stückzahlen. Für Mindermengen werden entsprechende Preiszuschläge
berechnet.

(5) Alle Preise sind Nettopreise. Zusätzlich wird für Lieferungen und Leistungen die Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden
Satz gesondert in Rechnung gestellt.

V. Lieferung

(1) Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Kosten des Auftraggebers.

(2) Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten.

(3) Sofern nicht eine Sonderverpackung vereinbart wurde, erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise.

(4) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes bzw.
Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns mit eigenem Fahrzeug. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer
über.

(5) Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten und bei Auslieferung getrennt zu verrechnen.

VI. Liefertermin

(1) Unsere Lieferfristen sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Sie beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung
oder bei vereinbarter An- oder Vorauszahlung mit dem Eingang der Zahlung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Fragen und der Übergabe der beizubringenden Unterlagen.

(2) Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung im Werk bzw. Lager.

(3) Werden wir bei der Ausführung des Auftrages durch Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem
eines Zulieferers – insbesondere Arbeitskonflikte, Krieg sowie sonstige Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche
Ereignisse oder Umstände behindert, auf die wir keinen Einfluss haben, so sind wir an die Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeit nicht gebunden. Der Auftraggeber ist von der Behinderung zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, bei Eintritt
solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten ohne jede Verpflichtung auf Schadenersatzleistungen.

(4) Bei einer Lieferverzögerung, die durch uns verschuldet wurde, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene
Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Jeder weitere Anspruch ist
ausgeschlossen.

(5) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Gerät der Auftraggeber
mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Rückstand oder werden hinsichtlich des Auftraggebers Umstände gekannt,
die uns daran zweifeln lassen, dass der Auftraggeber zukünftig seinen Verpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß
nachkommen wird, sind wir berechtigt, schadenersatzlos unsere Lieferungen sofort einzustellen. Zu diesem Zeitpunkt
offene Rechnungen dürfen wir fällig stellen.

(6) Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware können wir auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers
lagern und als geliefert verrechnen.

VII. Zahlungsbedingungen

(1) Für die Bezahlung gelten ausschließlich schriftlich vereinbarte, bzw. die auf unseren Rechnungen angegebenen
Zahlungskonditionen. Skonto- und Zahlungsfristen verstehen sich ab Rechnungsdatum. Wir behalten uns vor,
Lieferungen von einer sofortigen Zahlung bei Übernahme der Ware oder von einer Vorauszahlung bei Auftragsannahme
abhängig zu machen.

(2) Aufrechnungen von Gegenforderungen durch den Auftraggeber sind nicht zulässig.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen etwaiger von uns nicht anerkannter Mängelrügen seine Zahlungen
zurückzuhalten.

(4) Wir sind berechtigt, jederzeit Forderungen gegen den Auftraggeber gegen Forderungen, die der Auftraggeber gleich aus
welchem Rechtsgrund gegen uns hat, aufzurechnen.

(5) Sämtliche Spesen im Zusammenhang mit der Bezahlung unserer Lieferungen oder Leistungen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.

(6) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m., sofern uns nicht höhere
Kreditbeschaffungskosten entstehen, zu berechnen. Außerdem hat der säumige Auftraggeber alle mit der Eintreibung
der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu
tragen.

(7) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwaiger herein genommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach
unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Auch sind wir in einem solchen Falle
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen einzustellen bzw. gegen Vorauszahlung durchzuführen.

(8) Zahlungen an Vertreter und Angestellte dürfen nur geleistet werden, wenn eine entsprechende Vollmacht von uns
vorliegt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge nebst Zinsen und aller sonstigen auftretenden Kosten, die in
Bezug zu dem Kaufvertrag stehen, bleibt die Ware (Vorbehaltsware) unser uneingeschränktes Eigentum (bei Bezahlung
durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung). Auf unser jederzeit mögliches Verlangen hat der Käufer die
Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen
Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern. Alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer hinsichtlich der
Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderung aus der
Weiterveräußerung geht aber auf uns über. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf durch uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekannt zu geben. Unsere Produkte dürfen nur in der jeweiligen
Originalverpackung angeboten und verkauft werden. Das Umpacken unserer Markenprodukte ist nicht statthaft. Der
Käufer verpflichtet sich ferner, in unseren Schaukartons ausschließlich unsere Markenprodukte anzubieten.

(3) Sollte der Auftraggeber unsere Ware verarbeiten, erwerben wir an seinem Produkt Miteigentum (verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Unser Eigentumsanteil ergibt sich aus dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert des
Produktes.

(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware
oder eines Verarbeitungsproduktes unserer Ware entstehen, an Dritte abzutreten. Von einer Pfändung oder einer
anderen Inanspruchnahme der Ware durch Dritte muss uns der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Kommt der
Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen,
ohne dass wir zuvor vom Vertrag zurücktreten müssen. Wir sind nach Androhung berechtigt, zurückgenommene Ware
durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offene Forderung zu verwerten.

IX. Eigentum, Urheberrecht, Schutzrechte

(1) Müssen für Kundenaufträge Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten, Zeichnungen, Werkzeuge, Programme,
Probesatz, Probedrucke, Muster etc. hergestellt oder ähnliche Vorarbeiten geleistet werden, so sind die Kosten in
vereinbarter Höhe vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Der Auftraggeber
erwirbt an diesen Filmen, Klischees, Lithographien, Druckplatten, Zeichnungen, Werkzeugen, Programmen, Probesatz,
Probedrucken, Muster etc. kein Eigentum, auch wenn diese von uns in Rechnung gestellt wurden.

(2) Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benützung der nach seinen Angaben hergestellten Waren
gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für etwaige Ansprüche dieser Art hat uns der Auftraggeber
schad- und klaglos zu halten.

X. Gewährleistung

(1) Jede Lieferung ist unverzüglich bei Erhalt auf Transportschäden und Fehlmengen zu kontrollieren. Etwaige
offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind sofort dem Beförderungsträger (Spediteur, Frachtführer) schriftlich
bekannt zu geben und uns zu melden.

(2) Zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse hat der Auftraggeber in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr
etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt,
die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt
werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Erzeugung.

(3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

(4) Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich oder fernschriftlich
beanstandet werden. Beanstandete Produkte sind auf unser Verlangen sofort und kostenfrei an uns zurückzusenden.
Unterlässt der Auftraggeber diese Mängelrüge oder wird die Ware von ihm be- oder verarbeitet, so gilt die Ware als
vorbehaltlos genehmigt.

(5) Für diejenigen Teile der Ware, die wir unsererseits zugekauft haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen diese
Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

(6) Wird ein Mangel von uns als zu Recht bestehend anerkannt, so bleibt es uns überlassen, entweder die Ware zum
berechneten Preis zurück zu nehmen oder den Mangel selbst zu beheben oder gegen Rücksendung der Ware eine
Ersatzlieferung vorzunehmen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Mängelbehebungen durch den Auftraggeber
werden von uns nur vergütet, wenn sie im Vorhinein von uns bewilligt wurden.

(7) Schadenersatzansprüche, die auf Grund einer mangelhaft gelieferten Ware entstehen könnten, werden einvernehmlich
ausgeschlossen, wenn diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Insbesondere sind Folgeschäden ausgeschlossen, die durch einen Mangel an
der gelieferten Ware, an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Auftraggebers entstehen können. Gem. § 9
des Produkthaftungsgesetzes wird die Haftung für Schäden, die durch den Produktfehler an Sachen verursacht werden,
ausdrücklich ausgeschlossen. Weitere Ansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von bereits aufgelaufenen Verarbeitungskosten, für entgangenen Gewinn oder
entstandene Verlust seitens des Auftraggebers. Ferner gilt dies auch bei Geschäften im Sinne des § 1 Zif. (1) Konsumentenschutzgesetz.

(8) Die Erhebung der Mängelrüge entbindet weder von der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers noch berechtigt sie zur
Ablehnung weiterer Lieferungen aus diesem oder einem anderen Auftrag.

(9) Bei Veränderung und/oder unsachgemäßer Behandlung oder Verarbeitung der gelieferten Ware werden Mängelrügen
nicht anerkannt.

(10) Wird der Liefergegenstand von uns auf Grund von Rezepturen, Zeichnungen oder Modellen des Auftraggebers
angefertigt, so erstreckt sich die Haftung nicht auch auf die Richtigkeit dieser Angaben und/oder Unterlagen, sondern
nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Auftraggebers entsprechend erfolgt ist.

(11) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung oder falsche Lagerung durch den
Auftraggeber verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder
Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische
Einflüsse. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in den Liefergegenstand
erlischt dann nicht, wenn der Auftraggeber widerlegen kann, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt hat.

XI. Haftungsbeschränkung und –freistellung

(1) Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von headstart auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlassigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und
Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden ans Ansprüchen Dritter gegen den
Kunden sind ausgeschlossen.

(2) Die vorstehen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei von headstart verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden

(3) Headstart haftet nur für eigene Inhalte auf der Website Ihres Online-Shops. Soweit headstart mit Links den Zugang zu
anderen Websites ermöglicht ist headstart für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Headstart
macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen.

XII. Impressum

Wir sind berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das jeweilige Herstellerwerk. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Firmensitz.
    Gerichtsstand ist (auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse) das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz (OÖ).
    Wir können den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich
    österreichisches Recht anzuwenden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben
    alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang rechtswirksam. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung
    durch eine wirksame ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
    kommt.
  3. Headstart kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Kunde stimmt dieser Übertragung
    hiermit im Vorhinein zu.

XIV. Datenverarbeitung

Die elektronische Verarbeitung der im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes anfallenden Daten erfolgt entsprechend den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes unter genauer Beachtung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen. Zur
Wahrung des Datenschutzgeheimnisses wurden die entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen getroffen.

Für Endverbraucher in Deutschland sind zusätzlich folgende Punkte gültig:

Bitte beachten Sie, dass bei Sonderanfertigungen ein Kauf auf Probe bzw. ein Widerruf nach § 312d (4) BGB nicht
möglich ist.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen in Textform (Brief, EMail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die
Rücksendung der Ware sind zu richten an:

Brief: headstart GmbH, Leonsteinerstraße 11a, 4592 Leonstein

E-Mail: office@headstart.at

Rücksendung der Ware:

ACHTUNG! Wenn Sie Ware zurücksenden möchten, erhalten Sie hierfür von uns die erforderlichen Paketscheine zur
kostenfreien Rücksendung. Bitte fordern Sie diese schriftlich an und senden Sie keine Pakete unfrei zurück. Vielen Dank!

headstart GmbH
Leonsteinerstraße 11a
4592 Leonstein / Austria

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der Ware einen Betrag von
€ 40,- nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Ende der Widerrufsbelehrung